Versand und Zahlung
Auszug aus den Firmenkunden B2B AGBs:
3. Lieferfrist und Lieferverzug
3.1 Von uns angegebene Lieferfristen/-termine sind unverbindlich, soweit sie mit dem Käufer nicht als verbindlich vereinbart bzw. von uns als verbindlich bezeichnet wurden. Sofern keine Lieferfrist und kein Liefertermin vereinbart oder angegeben wurde, beträgt für Ware, die dem Käufer als "verfügbar" bzw. "auf Lager" gemeldet/angezeigt wurde, eine Lieferfrist 2 Wochen ab Vertragsschluss.
3.2 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht verschuldet haben, nicht einhalten können, werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt (soweit wir die Nichtverfügbarkeit nicht verschuldet haben), ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, obwohl wir rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
3.3 Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
3.4 Die Rechte des Käufers gemäß Ziff.8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
4. Lieferung, Gefahrübergang,
Annahmeverzug4.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Der Käufer kann die Ware abholen; alternativ kann – bei Lieferadressen innerhalb von Deutschland und Österreich - die Ware auf Verlangen und Kosten des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versandt werden (Versendungskauf). Hinsichtlich des Versands bieten wir Lieferkostenpauschalen an (die der Käufer bei uns anfragen kann, derzeit z.B. € 299,00 für ATV/UTV); außerhalb des Bereichs ATV/UTV bieten wir ab bestimmten Bestellwerten einen kostenfreien Versand für den Käufer an (die der Käufer bei uns anfragen kann). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Ein Versand durch uns an Lieferadressen außerhalb von Deutschland und Österreich sind nur durch gesonderte Klärung und Vereinbarung hinsichtlich Lieferkosten, Importvorschriften und etwaiger Verzollung möglich.
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von € 5,00 pro Fahrzeug pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
4.4 Soweit ein Versand auf Verlangen des Käufers erfolgt, besteht unsererseits eine Rahmen-Transportversicherung mit einem bestimmten Versicherungsschutz für bestimmte Versandmethoden. Auf Verlangen des Kunden erteilen wir hierzu Auskünfte. Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und nur auf dessen Kosten im Zuge einer gesonderten Transportversicherung versichert.
4.5 Die Fahrzeuge werden von uns im unmontierten, nicht fahrbereiten Zustand geliefert und bedürfen einer fachmännischen Installation und Inbetriebnahme. Auf Anfrage des Käufers bieten wir gegen Aufpreis die Auslieferung im fahrbereiten Zustand (mit Ausnahme von ATV/UTVs).
4.6 Der Käufer hat bei Empfang die Ware auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und etwaig festgestellte Schäden uns innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Der Käufer hat beim Warenempfang nicht (nur) die Palettenanzahl, sondern auch die Kartonanzahl zu überprüfen und gegenüber dem Frachtführer zu quittieren.
5. Preise und
Zahlungsbedingungen5.1 Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.2 Beim Versendungskauf trägt der Käufer nach Maßgabe von Ziff.4.1 die Transportkosten.
5.3 Der Kaufpreis ist mit Lieferung der Ware fällig und (vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung mit dem Käufer) innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsstellung zu zahlen. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Sofern mit dem Käufer ein längeres Zahlungsziel als 10 Kalendertage vereinbart wird und/oder der der Käufer das Zahlungsziel nicht einhält, behalten wir uns vor (soweit bei der jeweiligen Kaufsache einschlägig), die Fahrzeug-/Inhaberpapiere bis zur Zahlung zurückzubehalten.
5.4 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
5.5 Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziff.7.6 Satz 2 dieser AGB unberührt.
5.6 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).